Tarifrecht

Das Tarif­recht bezeich­net die Gesamt­heit der Rechts­nor­men, die die Bezie­hun­gen zwi­schen Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern regeln. Es umfasst ins­be­son­de­re die Rege­lun­gen zu Löh­nen, Gehäl­tern, Arbeits­zei­ten und Arbeits­be­din­gun­gen. Das Tarif­recht wird in Tarif­ver­trä­gen fest­ge­legt, die zwi­schen Gewerk­schaf­ten und Arbeit­ge­ber­ver­bän­den aus­ge­han­delt wer­den. Es dient der Siche­rung und Ver­bes­se­rung der Arbeits­be­din­gun­gen und der Inter­es­sen­ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer.