Tariftreue
Tariftreue bedeutet, dass Unternehmen bei öffentlichen Aufträgen verpflichtet sind, die tariflich vereinbarten Löhne und Arbeitsbedingungen einzuhalten. Das neue Bundestariftreuegesetz schreibt dies für alle Bundesaufträge vor und gilt auch für Subunternehmer. Ziel ist es, faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und Lohndumping zu verhindern. Betriebsräte erhalten zudem neue Möglichkeiten, die Einhaltung tariflicher Standards zu überwachen.