Tariftreue

Tarif­treue bedeu­tet, dass Unter­neh­men bei öffent­li­chen Auf­trä­gen ver­pflich­tet sind, die tarif­lich ver­ein­bar­ten Löh­ne und Arbeits­be­din­gun­gen ein­zu­hal­ten. Das neue Bun­des­ta­rif­treue­ge­setz schreibt dies für alle Bun­des­auf­trä­ge vor und gilt auch für Sub­un­ter­neh­mer. Ziel ist es, fai­re Wett­be­werbs­be­din­gun­gen zu schaf­fen und Lohn­dum­ping zu ver­hin­dern. Betriebs­rä­te erhal­ten zudem neue Mög­lich­kei­ten, die Ein­hal­tung tarif­li­cher Stan­dards zu über­wa­chen.