Das **Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW)** regelt die Vergabe öffentlicher Aufträge durch das Land, die Kommunen und andere öffentliche Stellen in NRW. Es verpflichtet Unternehmen, die öffentliche Aufträge erhalten, ihren Beschäftigten mindestens die tariflich vereinbarten Löhne oder repräsentative Mindestentgelte zu zahlen. Ziel des Gesetzes ist es, fairen Wettbewerb zu fördern, Lohndumping zu verhindern und sicherzustellen, dass Steuergelder nur an Firmen fließen, die soziale Mindeststandards einhalten. Damit wird die Bindung an Tarifverträge gestärkt und die soziale Absicherung der Arbeitnehmer bei Bau‑, Dienstleistungs- und Verkehrsleistungen verbessert.

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Der DGB NRW setzt sich für ein Tariftreuegesetz ein, um faire Löhne und bessere Arbeitsbedingungen zu sichern. Erfahre mehr über die Forderungen und Hintergründe. Meta-Keywords: