Tariftreuepflicht

Die Tarif­treue­pflicht ver­pflich­tet Unter­neh­men, bei öffent­li­chen Auf­trä­gen die gel­ten­den Tarif­ver­trä­ge ein­zu­hal­ten. Sie soll sicher­stel­len, dass Beschäf­tig­te nicht unter­halb fest­ge­leg­ter Stan­dards bezahlt wer­den, ins­be­son­de­re wenn staat­li­che Gel­der ver­wen­det wer­den. Unter­neh­men müs­sen schrift­lich zusi­chern, dass sie Tarif­löh­ne zah­len, und dies gege­be­nen­falls auch für ein­ge­setz­te Sub­un­ter­neh­men nach­wei­sen. Ziel ist es, Lohn­dum­ping zu ver­hin­dern und fai­re Arbeits­be­din­gun­gen im öffent­li­chen Sek­tor zu för­dern.