Ein Tariftreueversprechen ist die rechtlich bindende Zusage eines Unternehmens, seine Beschäftigten mindestens nach den Bedingungen eines repräsentativen Tarifvertrags zu entlohnen und zu beschäftigen. Es kommt vor allem bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zum Einsatz, um sicherzustellen, dass staatliche Gelder nur an Betriebe fließen, die faire Arbeitsbedingungen garantieren. Damit wird verhindert, dass Unternehmen durch Lohndumping Wettbewerbsvorteile gegenüber tarifgebundenen Konkurrenten erlangen. Ziel dieses Instruments ist es, die Tarifbindung zu stärken und soziale Standards am Arbeitsmarkt zu sichern.

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Bundestariftreuegesetz: Anforderungen an das Tariftreueversprechen bei öffentlicher Vergabe, Kontrollen durch die Tarif-Polizei und Folgen für Betriebsräte.