Tariftreueversprechen

Ein Tarif­treue­ver­spre­chen ist die recht­lich bin­den­de Zusa­ge eines Unter­neh­mens, sei­ne Beschäf­tig­ten min­des­tens nach den Bedin­gun­gen eines reprä­sen­ta­ti­ven Tarif­ver­trags zu ent­loh­nen und zu beschäf­ti­gen. Es kommt vor allem bei der Ver­ga­be öffent­li­cher Auf­trä­ge zum Ein­satz, um sicher­zu­stel­len, dass staat­li­che Gel­der nur an Betrie­be flie­ßen, die fai­re Arbeits­be­din­gun­gen garan­tie­ren. Damit wird ver­hin­dert, dass Unter­neh­men durch Lohn­dum­ping Wett­be­werbs­vor­tei­le gegen­über tarif­ge­bun­de­nen Kon­kur­ren­ten erlan­gen. Ziel die­ses Instru­ments ist es, die Tarif­bin­dung zu stär­ken und sozia­le Stan­dards am Arbeits­markt zu sichern.