Teil-Abschaffung

Die Teil-Abschaf­fung bezieht sich auf die teil­wei­se Auf­he­bung oder Redu­zie­rung einer Rege­lung, eines Geset­zes oder einer Pra­xis. Im Gegen­satz zur voll­stän­di­gen Abschaf­fung blei­ben bestimm­te Aspek­te oder Tei­le davon bestehen oder wer­den modi­fi­ziert. Dies kann gesche­hen, um nega­ti­ve Aus­wir­kun­gen einer voll­stän­di­gen Abschaf­fung zu ver­mei­den oder um eine schritt­wei­se Anpas­sung zu ermög­li­chen. Oft ist die Teil-Abschaf­fung ein Kom­pro­miss in poli­ti­schen oder sozia­len Debat­ten.