Testament

Ein Tes­ta­ment ist eine ein­sei­ti­ge, form­be­dürf­ti­ge Wil­lens­er­klä­rung, mit der eine Per­son Bestim­mun­gen über ihr Ver­mö­gen für den Fall ihres Todes trifft. Es ermög­licht dem Erb­las­ser, die gesetz­li­che Erb­fol­ge indi­vi­du­ell abzu­än­dern und Erben sowie Ver­mächt­nis­neh­mer selbst fest­zu­le­gen. Damit das Doku­ment rechts­gül­tig ist, muss es zwin­gend bestimm­ten Form­vor­schrif­ten ent­spre­chen, wie etwa der eigen­hän­di­gen hand­schrift­li­chen Nie­der­schrift oder der nota­ri­el­len Beur­kun­dung. Ein Tes­ta­ment kann vom Erstel­ler zu Leb­zei­ten jeder­zeit geän­dert oder wider­ru­fen wer­den, sofern die­ser tes­tier­fä­hig ist.