Tochtergesellschaft

Eine Toch­ter­ge­sell­schaft ist ein recht­lich eigen­stän­di­ges Unter­neh­men, das von einem Mut­ter­un­ter­neh­men beherrscht wird – meist durch eine Mehr­heits­be­tei­li­gung an den Unter­neh­mens­an­tei­len. Trotz recht­li­cher Eigen­stän­dig­keit ist die Toch­ter wirt­schaft­lich stark an die Stra­te­gie, Zie­le und Ent­schei­dun­gen der Mut­ter­ge­sell­schaft gebun­den. Toch­ter­ge­sell­schaf­ten wer­den oft gegrün­det, um bestimm­te Geschäfts­fel­der, Regio­nen oder Funk­tio­nen gezielt zu steu­ern oder aus­zu­glie­dern.