Türverbreiterung

Eine Tür­ver­brei­te­rung bezeich­net bau­li­che oder kon­struk­ti­ve Maß­nah­men, mit denen die nutz­ba­re Durch­gangs­brei­te einer Tür­öff­nung ver­grö­ßert wird. Dies ist beson­ders im Rah­men des bar­rie­re­frei­en Bau­ens wich­tig, um Roll­stuhl­fah­rern oder Men­schen mit Geh­hil­fen einen unge­hin­der­ten Zugang zu Räu­men zu ermög­li­chen. Tech­nisch kann dies ent­we­der durch das phy­si­sche Auf­wei­ten der Wand­öff­nung oder durch den Ein­satz spe­zi­el­ler Ver­brei­te­rungs­pro­fi­le am Tür­rah­men rea­li­siert wer­den. Ziel der Maß­nah­me ist es, die Zugäng­lich­keit und den Nut­zungs­kom­fort eines Gebäu­des nach­hal­tig zu ver­bes­sern.