TzBfG

Das TzBfG steht für das Teil­zeit- und Befris­tungs­ge­setz und ist eine zen­tra­le Rechts­grund­la­ge im deut­schen Arbeits­recht. Es regelt die Bedin­gun­gen für Teil­zeit­ar­beit sowie die Befris­tung von Arbeits­ver­trä­gen mit dem Ziel, die Dis­kri­mi­nie­rung von betrof­fe­nen Beschäf­tig­ten zu ver­hin­dern. Das Gesetz räumt Arbeit­neh­mern unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen einen Anspruch auf Arbeits­zeit­ver­kür­zung ein und legt fest, wann zeit­li­che Befris­tun­gen recht­lich zuläs­sig sind. Damit dient es ins­be­son­de­re der För­de­rung von unbe­fris­te­ten Arbeits­ver­hält­nis­sen und der sozia­len Absi­che­rung der Arbeit­neh­mer.