Übereinkommen Biologische Vielfalt

Das Über­ein­kom­men über die bio­lo­gi­sche Viel­falt (CBD) ist ein völ­ker­recht­lich ver­bind­li­ches Abkom­men, das 1992 auf dem UN-Erd­gip­fel in Rio de Janei­ro ver­ab­schie­det wur­de. Es ver­folgt drei gleich­be­rech­tig­te Haupt­zie­le: den Schutz der bio­lo­gi­schen Viel­falt, die nach­hal­ti­ge Nut­zung ihrer Bestand­tei­le sowie den gerech­ten Vor­teils­aus­gleich aus der Nut­zung gene­ti­scher Res­sour­cen. Damit bil­det die CBD den wich­tigs­ten glo­ba­len Rah­men, um den Ver­lust von Arten und Lebens­räu­men zu stop­pen und die natür­li­chen Lebens­grund­la­gen für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen zu sichern.