Überwachungsrechte

Über­wa­chungs­rech­te bezeich­nen die recht­lich oder ver­trag­lich ver­an­ker­ten Befug­nis­se einer Per­son oder Insti­tu­ti­on, die Hand­lun­gen, Pro­zes­se oder Daten einer ande­ren Par­tei zu kon­trol­lie­ren. Sie die­nen dazu, die Ein­hal­tung von Regeln sicher­zu­stel­len, Trans­pa­renz zu schaf­fen und poten­zi­el­le Fehl­ent­wick­lun­gen früh­zei­tig zu erken­nen. Anwen­dung fin­den die­se Rech­te bei­spiels­wei­se im Gesell­schafts­recht durch Kon­troll­orga­ne wie den Auf­sichts­rat, im Arbeits­ver­hält­nis oder bei staat­li­chen Maß­nah­men zur öffent­li­chen Sicher­heit. Dabei sind sie meist an strik­te gesetz­li­che Gren­zen gebun­den, um die Per­sön­lich­keits­rech­te oder die Auto­no­mie der kon­trol­lier­ten Sei­te zu schüt­zen.


  • Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

    /

    Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber

    Erfahre alles über die Rechte und Pflichten des Betriebsrats gegenüber dem Arbeitgeber gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Von gesetzlichen Grundlagen bis hin zu Mitbestimmungsrechten und weiteren Beteiligungsrechten.