Umweltschutz

Die Ein­wil­li­gung ist die im Vor­aus erteil­te, frei­wil­li­ge Zustim­mung einer Per­son zu einer Hand­lung oder einem Rechts­ge­schäft, das ihre eige­nen Rech­te betrifft. Sie dient dazu, einen poten­zi­el­len Ein­griff in geschütz­te Rechts­gü­ter, wie etwa die Pri­vat­sphä­re oder die kör­per­li­che Unver­sehrt­heit, recht­mä­ßig zu machen. Damit eine Ein­wil­li­gung wirk­sam ist, muss der Betrof­fe­ne über alle rele­van­ten Umstän­de infor­miert sein und die Trag­wei­te sei­ner Ent­schei­dung über­bli­cken kön­nen. Im juris­ti­schen Sin­ne unter­schei­det sie sich von der nach­träg­li­chen Geneh­mi­gung dadurch, dass sie zwin­gend vor Beginn der ent­spre­chen­den Hand­lung vor­lie­gen muss.