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Seit dem 1. Januar 2023 setzt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) neue Maßstäbe für die Verantwortung von Unternehmen in Deutschland. Das Gesetz, das zunächst für große Unternehmen mit mindestens 3.000 Mitarbeitern gilt und ab 2024 auch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitern einbezieht, verpflichtet diese, Menschenrechte und Umweltstandards entlang ihrer globalen Lieferketten zu respektieren und durchzusetzen. Dieser legislative…