Unbefristeten Streik

Ein unbe­fris­te­ter Streik ist eine Arbeits­kampf­maß­nah­me, bei der Arbeit­neh­mer ihre Tätig­keit ohne ein vor­her fest­ge­leg­tes End­da­tum nie­der­le­gen, um mas­si­ven Druck auf den Arbeit­ge­ber aus­zu­üben. Er wird in der Regel erst ein­ge­lei­tet, wenn Tarif­ver­hand­lun­gen geschei­tert sind und sich in einer Urab­stim­mung eine qua­li­fi­zier­te Mehr­heit der Gewerk­schafts­mit­glie­der dafür aus­ge­spro­chen hat. Ziel ist es, den Abschluss eines neu­en Tarif­ver­trags zu erzwin­gen, wobei die Arbeit so lan­ge ruht, bis ein akzep­ta­bles Ver­hand­lungs­er­geb­nis erzielt oder der Streik offi­zi­ell been­det wird.