Unternehmensentlastung

Unter Unter­neh­mens­ent­las­tung ver­steht man staat­li­che Maß­nah­men, die dar­auf abzie­len, die finan­zi­el­len oder admi­nis­tra­ti­ven Belas­tun­gen für Betrie­be zu ver­rin­gern. Dies geschieht häu­fig durch Steu­er­sen­kun­gen, den Abbau büro­kra­ti­scher Hür­den oder die Redu­zie­rung von Lohn­ne­ben­kos­ten. Ziel ist es, die inter­na­tio­na­le Wett­be­werbs­fä­hig­keit der Unter­neh­men zu stär­ken und finan­zi­el­le Spiel­räu­me für Inves­ti­tio­nen sowie Inno­va­tio­nen zu schaf­fen. Letzt­lich soll eine sol­che Ent­las­tung das Wirt­schafts­wachs­tum för­dern und den Wirt­schafts­stand­ort attrak­ti­ver machen.