Unternehmenskauf

Ein Unter­neh­mens­kauf bezeich­net den rechts­ge­schäft­li­chen Erwerb eines gesam­ten Unter­neh­mens oder eines Unter­neh­mens­teils durch einen Käu­fer von einem Ver­käu­fer gegen Zah­lung eines Kauf­prei­ses. Die­se Trans­ak­ti­on kann recht­lich ent­we­der durch den Kauf ein­zel­ner Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de im Rah­men eines Asset Deals oder durch die Über­nah­me von Gesell­schafts­an­tei­len als Share Deal voll­zo­gen wer­den. Ziel des Kaufs ist meist die stra­te­gi­sche Erwei­te­rung des Geschäfts­fel­des, die Erschlie­ßung neu­er Märk­te oder die Erzie­lung von Syn­er­gie­ef­fek­ten. Der Pro­zess wird übli­cher­wei­se durch eine detail­lier­te Prü­fung des Ziel­un­ter­neh­mens, die soge­nann­te Due Dili­gence, sowie kom­ple­xe ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen beglei­tet.