Unternehmensnachfolge

Die Unter­neh­mens­nach­fol­ge bezeich­net den Pro­zess, bei dem die Lei­tung und das Eigen­tum eines bestehen­den Betriebs von der aktu­el­len Inha­ber­schaft auf eine neue Füh­rungs­per­son oder ‑grup­pe über­tra­gen wer­den. Die­ser Über­gang kann ent­we­der intern inner­halb der Fami­lie, durch eige­ne Mit­ar­bei­ten­de oder extern durch einen Ver­kauf an Drit­te erfol­gen. Ziel des kom­ple­xen Vor­ha­bens ist es, den Fort­be­stand des Unter­neh­mens sowie den Erhalt von Arbeits­plät­zen lang­fris­tig zu sichern. Eine früh­zei­ti­ge und sorg­fäl­ti­ge Pla­nung ist dabei ent­schei­dend, um recht­li­che, steu­er­li­che und emo­tio­na­le Hür­den erfolg­reich zu bewäl­ti­gen.