Unternehmenspraxis

Der Begriff Unter­neh­mens­pra­xis bezeich­net die kon­kre­te, täg­li­che Umset­zung von betriebs­wirt­schaft­li­chen Stra­te­gien, Wer­ten und theo­re­ti­schen Kon­zep­ten im rea­len Geschäfts­all­tag. Sie umfasst alle tat­säch­li­chen Abläu­fe, Ent­schei­dun­gen und Rou­ti­nen, die das Han­deln einer Orga­ni­sa­ti­on prä­gen und über die rein theo­re­ti­sche Pla­nung hin­aus­ge­hen. Dabei steht die prak­ti­sche Anwen­dung von Metho­den sowie die Bewäl­ti­gung spe­zi­fi­scher Her­aus­for­de­run­gen unter rea­len Markt­be­din­gun­gen im Vor­der­grund. Letzt­lich bil­det die Unter­neh­mens­pra­xis das erfah­rungs­ba­sier­te Gegen­stück zur wis­sen­schaft­li­chen Theo­rie und zeigt auf, wie Zie­le in der Rea­li­tät tat­säch­lich erreicht wer­den.


  • Betriebsratswahl: Gültigkeit trotz reduzierter Kandidatenzahl

    /

    Betriebsratswahl: Gültigkeit trotz reduzierter Kandidatenzahl

    Das Bun­des­ar­beits­ge­richt hat in einem weg­wei­sen­den Urteil ent­schie­den, dass eine Betriebs­rats­wahl auch dann gül­tig ist, wenn weni­ger Kan­di­da­ten zur Ver­fü­gung ste­hen, als die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Anzahl von Betriebs­rats­mit­glie­dern. In einem Fall, bei dem in einem Betrieb nur drei statt der vor­ge­se­he­nen sie­ben Betriebs­rats­mit­glie­der gewählt wur­den, stell­te das Gericht klar, dass ein sol­cher „klei­ne­rer Betriebs­rat“ recht­lich…