Unternehmensverkauf

Ein Unter­neh­mens­ver­kauf bezeich­net die recht­li­che und wirt­schaft­li­che Über­tra­gung eines gesam­ten Betrie­bes oder wesent­li­cher Geschäfts­an­tei­le von einem Ver­äu­ße­rer auf einen Erwer­ber. Die Trans­ak­ti­on erfolgt dabei meist im Rah­men eines soge­nann­ten Share Deals (Ver­kauf von Antei­len) oder Asset Deals (Ver­kauf ein­zel­ner Ver­mö­gens­wer­te). Häu­fi­ge Beweg­grün­de für die­sen Pro­zess sind eine geplan­te Nach­fol­ge­re­ge­lung, stra­te­gi­sche Neu­aus­rich­tun­gen oder finan­zi­el­le Erwä­gun­gen. Ziel ist der dau­er­haf­te Eigen­tums­über­gang, wobei der Kauf­preis in der Regel auf Basis einer detail­lier­ten Unter­neh­mens­be­wer­tung ermit­telt wird.