Unternehmerische Verantwortung

Unter­neh­me­ri­sche Ver­ant­wor­tung, oft als **Cor­po­ra­te Social Respon­si­bi­li­ty (CSR)** bezeich­net, beschreibt den frei­wil­li­gen Bei­trag von Unter­neh­men zu einer nach­hal­ti­gen Ent­wick­lung über gesetz­li­che Anfor­de­run­gen hin­aus. Sie inte­griert sozia­le, öko­lo­gi­sche und öko­no­mi­sche Aspek­te in die Kern­ge­schäfts­tä­tig­keit sowie in die Wech­sel­be­zie­hun­gen mit Stake­hol­dern wie Mit­ar­bei­tern, Kun­den und Lie­fe­ran­ten. Ziel dabei ist es, die Aus­wir­kun­gen des wirt­schaft­li­chen Han­delns so zu gestal­ten, dass sowohl der lang­fris­ti­ge Unter­neh­mens­er­folg gesi­chert als auch ein posi­ti­ver Mehr­wert für Gesell­schaft und Umwelt geschaf­fen wird.


  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Ein neuer Standard für unternehmerische Verantwortung

    /

    Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG): Ein neuer Standard für unternehmerische Verantwortung

    Seit dem 1. Janu­ar 2023 setzt das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz (LkSG) neue Maß­stä­be für die Ver­ant­wor­tung von Unter­neh­men in Deutsch­land. Das Gesetz, das zunächst für gro­ße Unter­neh­men mit min­des­tens 3.000 Mit­ar­bei­tern gilt und ab 2024 auch Unter­neh­men mit min­des­tens 1.000 Mit­ar­bei­tern ein­be­zieht, ver­pflich­tet die­se, Men­schen­rech­te und Umwelt­stan­dards ent­lang ihrer glo­ba­len Lie­fer­ket­ten zu respek­tie­ren und durch­zu­set­zen. Die­ser legis­la­ti­ve…