Eine Betriebsvereinbarung ist ein kollektivrechtlicher Vertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat, der allgemeine Arbeitsbedingungen für alle Arbeitnehmer eines Betriebs verbindlich regelt. Im Unterschied zum Einzelarbeitsvertrag wirkt sie unmittelbar und zwingend auf die Arbeitsverhältnisse ein, sodass individuelle Verhandlungen über diese Punkte entfallen. Gegenüber einem Tarifvertrag zeichnet sie sich durch ihren spezifischen Bezug auf nur einen Betrieb oder ein Unternehmen aus und steht in der Normenhierarchie unter dem Gesetz sowie dem Tarifvertrag. Dennoch gehen ihre Regelungen dem Einzelarbeitsvertrag meist vor, es sei denn, die individuelle Absprache ist für den Arbeitnehmer günstiger.