Unterschied Betriebsvereinbarung

Eine Betriebs­ver­ein­ba­rung ist ein kol­lek­tiv­recht­li­cher Ver­trag zwi­schen dem Arbeit­ge­ber und dem Betriebs­rat, der all­ge­mei­ne Arbeits­be­din­gun­gen für alle Arbeit­neh­mer eines Betriebs ver­bind­lich regelt. Im Unter­schied zum Ein­zel­ar­beits­ver­trag wirkt sie unmit­tel­bar und zwin­gend auf die Arbeits­ver­hält­nis­se ein, sodass indi­vi­du­el­le Ver­hand­lun­gen über die­se Punk­te ent­fal­len. Gegen­über einem Tarif­ver­trag zeich­net sie sich durch ihren spe­zi­fi­schen Bezug auf nur einen Betrieb oder ein Unter­neh­men aus und steht in der Nor­men­hier­ar­chie unter dem Gesetz sowie dem Tarif­ver­trag. Den­noch gehen ihre Rege­lun­gen dem Ein­zel­ar­beits­ver­trag meist vor, es sei denn, die indi­vi­du­el­le Abspra­che ist für den Arbeit­neh­mer güns­ti­ger.