Unterstützungsleistungen

Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen umfas­sen eine Viel­zahl von Maß­nah­men, Dienst­leis­tun­gen oder finan­zi­el­len Mit­teln, die dar­auf abzie­len, Per­so­nen, Orga­ni­sa­tio­nen oder Sys­te­me in spe­zi­fi­schen Belas­tungs­si­tua­tio­nen zu ent­las­ten oder zu för­dern. Sie fin­den Anwen­dung in unter­schied­li­chen Berei­chen, etwa als staat­li­che Sozi­al­leis­tun­gen, betrieb­li­che Hil­fe­stel­lun­gen oder tech­ni­sche Sup­port-Diens­te. Das über­ge­ord­ne­te Ziel die­ser Leis­tun­gen ist es, Defi­zi­te aus­zu­glei­chen, die Hand­lungs­fä­hig­keit der Emp­fän­ger zu sichern oder deren Lebens­qua­li­tät zu ver­bes­sern. Dabei kön­nen sie sowohl in mate­ri­el­ler Form, wie Geld­zah­lun­gen, als auch in imma­te­ri­el­ler Form, wie Bera­tung oder Pfle­ge, erbracht wer­den.


  • Von Rechtsberatung bis Unterstützung: Der Betriebsrat als Anlaufstelle für Mitarbeiter

    /

    Von Rechtsberatung bis Unterstützung: Der Betriebsrat als Anlaufstelle für Mitarbeiter

    Der Betriebs­rat spielt eine unver­zicht­ba­re Rol­le als Mitt­ler und Unter­stüt­zer inner­halb des Unter­neh­mens. Als gesetz­lich ver­an­ker­te Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen bie­tet er eine brei­te Palet­te an Bera­tungs- und Unter­stüt­zungs­leis­tun­gen an, die weit über das all­ge­mei­ne Ver­ständ­nis hin­aus­ge­hen. Beson­ders durch die Ein­rich­tung von Sprech­stun­den schafft der Betriebs­rat eine direk­te, ver­trau­li­che und zugäng­li­che Kom­mu­ni­ka­ti­ons­li­nie für die Beleg­schaft. Die­se…