Eine unwirksame Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zur Beendigung eines Vertragsverhältnisses, die aufgrund rechtlicher Mängel keine rechtsgestaltende Wirkung entfaltet. Gründe hierfür können etwa Formfehler, die Nichteinhaltung von Kündigungsfristen oder das Fehlen einer erforderlichen sozialen Rechtfertigung nach dem Kündigungsschutzgesetz sein. Da das Arbeits- oder Vertragsverhältnis in diesem Fall rechtlich fortbesteht, müssen Betroffene im Arbeitsrecht in der Regel innerhalb einer dreiwöchigen Frist eine Kündigungsschutzklage erheben, um die Unwirksamkeit gerichtlich feststellen zu lassen.

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Kündigung, Fristen, Aufhebungsvertrag: Alles zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Rechte & Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.