Unwirksame Kündigung

Eine unwirk­sa­me Kün­di­gung ist eine ein­sei­ti­ge Wil­lens­er­klä­rung zur Been­di­gung eines Ver­trags­ver­hält­nis­ses, die auf­grund recht­li­cher Män­gel kei­ne rechts­ge­stal­ten­de Wir­kung ent­fal­tet. Grün­de hier­für kön­nen etwa Form­feh­ler, die Nicht­ein­hal­tung von Kün­di­gungs­fris­ten oder das Feh­len einer erfor­der­li­chen sozia­len Recht­fer­ti­gung nach dem Kün­di­gungs­schutz­ge­setz sein. Da das Arbeits- oder Ver­trags­ver­hält­nis in die­sem Fall recht­lich fort­be­steht, müs­sen Betrof­fe­ne im Arbeits­recht in der Regel inner­halb einer drei­wö­chi­gen Frist eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge erhe­ben, um die Unwirk­sam­keit gericht­lich fest­stel­len zu las­sen.