Ein Urteil ist im allgemeinen Sinne eine wertende Stellungnahme oder eine Feststellung über einen Sachverhalt, die auf Überlegungen, Erfahrungen oder Beweisen basiert. Im rechtlichen Kontext bezeichnet es die verbindliche Entscheidung eines Gerichts, die ein Verfahren förmlich abschließt und eine spezifische Rechtsfolge festlegt. In der Logik und Philosophie beschreibt der Begriff zudem den kognitiven Akt, bei dem Begriffe so miteinander verknüpft werden, dass eine prüfbare Behauptung über die Wirklichkeit entsteht.