Urteil

Ein Urteil ist im all­ge­mei­nen Sin­ne eine wer­ten­de Stel­lung­nah­me oder eine Fest­stel­lung über einen Sach­ver­halt, die auf Über­le­gun­gen, Erfah­run­gen oder Bewei­sen basiert. Im recht­li­chen Kon­text bezeich­net es die ver­bind­li­che Ent­schei­dung eines Gerichts, die ein Ver­fah­ren förm­lich abschließt und eine spe­zi­fi­sche Rechts­fol­ge fest­legt. In der Logik und Phi­lo­so­phie beschreibt der Begriff zudem den kogni­ti­ven Akt, bei dem Begrif­fe so mit­ein­an­der ver­knüpft wer­den, dass eine prüf­ba­re Behaup­tung über die Wirk­lich­keit ent­steht.