Vereinbarkeit

Der Begriff Ver­ein­bar­keit beschreibt das har­mo­ni­sche Zusam­men­spiel ver­schie­de­ner Lebens­be­rei­che oder Anfor­de­run­gen, die gleich­zei­tig neben­ein­an­der bestehen, ohne sich gegen­sei­tig aus­zu­schlie­ßen. Beson­ders häu­fig wird er im Kon­text von Fami­lie und Beruf ver­wen­det, um die Mög­lich­keit zu cha­rak­te­ri­sie­ren, Erwerbs­tä­tig­keit und pri­va­te Für­sor­ge­pflich­ten aus­ge­wo­gen zu gestal­ten. Dies setzt sowohl fle­xi­ble gesell­schaft­li­che und betrieb­li­che Rah­men­be­din­gun­gen als auch indi­vi­du­el­le Orga­ni­sa­ti­ons­leis­tun­gen vor­aus. Ziel der Ver­ein­bar­keit ist es, Rol­len­kon­flik­te zu mini­mie­ren und eine gleich­be­rech­tig­te Teil­ha­be an ver­schie­de­nen Lebens­sphä­ren zu för­dern.