Vereinigungsfreiheit

Die Ver­ei­ni­gungs­frei­heit ist ein im Grund­ge­setz (Art. 9 GG) garan­tier­tes Grund­recht, das es allen Men­schen erlaubt, Ver­ei­ne und Gesell­schaf­ten zu grün­den oder ihnen bei­zu­tre­ten. Es umfasst sowohl das Recht auf frei­en Zusam­men­schluss (posi­ti­ve Frei­heit) als auch das Recht, einer Ver­ei­ni­gung fern­zu­blei­ben oder aus ihr aus­zu­tre­ten (nega­ti­ve Frei­heit). Eine beson­de­re Aus­prä­gung ist die Koali­ti­ons­frei­heit, die Arbeit­neh­mern und Arbeit­ge­bern die Bil­dung von Ver­bän­den zur Gestal­tung der Arbeits- und Wirt­schafts­be­din­gun­gen sichert. Damit bil­det die­ses Recht eine wesent­li­che Grund­la­ge für die kol­lek­ti­ve Inter­es­sen­ver­tre­tung und das gesell­schaft­li­che Enga­ge­ment in einer plu­ra­lis­ti­schen Demo­kra­tie.


  • Die Jahrhunderterklärung der ILO: Ein Fahrplan für die Zukunft der Arbeit

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    Die Jahrhunderterklärung der ILO: Ein Fahrplan für die Zukunft der Arbeit

    Die Inter­na­tio­na­le Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on (ILO) hat seit ihrer Grün­dung im Jahr 1919 eine Schlüs­sel­rol­le in der For­mung glo­ba­ler Arbeits­stan­dards gespielt. Ihre Initia­ti­ven und Erklä­run­gen sind ent­schei­dend, um fai­re Arbeits­be­din­gun­gen welt­weit zu för­dern. Ein Mei­len­stein in der Geschich­te der ILO ist die Jahr­hun­dert­erklä­rung über die grund­le­gen­den Prin­zi­pi­en und Rech­te bei der Arbeit, die 1998 ver­ab­schie­det wur­de. Die­se…