Vergütungsbericht

Ein Ver­gü­tungs­be­richt ist ein jähr­li­ches Doku­ment bör­sen­no­tier­ter Akti­en­ge­sell­schaf­ten, das detail­liert über die Höhe und Struk­tur der Ent­loh­nung von Vor­stands- und Auf­sichts­rats­mit­glie­dern infor­miert. Er dient der Trans­pa­renz gegen­über den Aktio­nä­ren und ist gesetz­lich dazu ver­pflich­tet, sowohl fixe als auch varia­ble Gehalts­be­stand­tei­le indi­vi­du­ell auf­zu­schlüs­seln. Ziel des Berichts ist es, nach­voll­zieh­bar dar­zu­stel­len, wie die Ver­gü­tung die lang­fris­ti­ge Stra­te­gie und den Erfolg des Unter­neh­mens för­dert. Abschlie­ßend wird der Bericht der Haupt­ver­samm­lung zur Bil­li­gung vor­ge­legt, um eine direk­te Kon­trol­le durch die Anteils­eig­ner zu ermög­li­chen.


  • ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

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    ARUG II: Neue Herausforderungen und Chancen für börsennotierte Unternehmen

    Die Betei­li­gung von Aktio­nä­ren an Unter­neh­mens­ent­schei­dun­gen ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der moder­nen Unter­neh­mens­füh­rung. Mit der Ein­füh­rung des ARUG II (Gesetz zur Umset­zung der zwei­ten Aktio­närs­richt­li­nie) am 1. Janu­ar 2020 hat Deutsch­land wich­ti­ge Schrit­te unter­nom­men, um die Trans­pa­renz und Kon­trol­le von Aktio­nä­ren zu stär­ken. Die­ses Gesetz ist eine Ant­wort auf die euro­päi­sche Share­hol­der Rights Direc­ti­ve II…