Vergütungspflicht

Die Ver­gü­tungs­pflicht bezeich­net die recht­li­che Ver­pflich­tung einer Ver­trags­par­tei, für eine erhal­te­ne Leis­tung oder einen Dienst das ver­ein­bar­te Ent­gelt zu ent­rich­ten. Sie stellt die not­wen­di­ge Gegen­leis­tung in gegen­sei­ti­gen Ver­trä­gen dar, wie bei­spiels­wei­se im Arbeits‑, Werk- oder Dienst­ver­trags­recht. Sofern kei­ne aus­drück­li­che Sum­me ver­ein­bart wur­de, greift die Ver­gü­tungs­pflicht oft bereits dann, wenn eine Leis­tung den Umstän­den nach nur gegen eine Bezah­lung zu erwar­ten ist. Durch die Erfül­lung die­ser Pflicht wird der ver­trag­li­che Ent­gelt­an­spruch des Leis­tungs­er­brin­gers befrie­digt.


  • Duschen am Arbeitsplatz: Die Vergütungspflicht im Urteil des Bundesarbeitsgerichts

    /

    Duschen am Arbeitsplatz: Die Vergütungspflicht im Urteil des Bundesarbeitsgerichts

    In einem weg­wei­sen­den Urteil hat das Bun­des­ar­beits­ge­richt (BAG) ent­schie­den, dass Duschen unter bestimm­ten Bedin­gun­gen als Teil der Arbeits­zeit gilt. Dies betrifft ins­be­son­de­re Arbeit­neh­mer, die bei ihrer Arbeit so stark ver­schmut­zen, dass sie sich umzie­hen und rei­ni­gen müs­sen, bevor sie den Betrieb ver­las­sen kön­nen. Die­ses Urteil hat weit­rei­chen­de Impli­ka­tio­nen sowohl für Arbeit­ge­ber als auch für Arbeit­neh­mer…