Verhältnisprävention

Ver­hält­nis­prä­ven­ti­on bezeich­net gesund­heits­för­dern­de Maß­nah­men, die nicht am indi­vi­du­el­len Ver­hal­ten anset­zen, son­dern die Lebens‑, Arbeits- und Umwelt­be­din­gun­gen von Men­schen ver­bes­sern. Durch die Ver­än­de­rung von Struk­tu­ren, wie etwa gesetz­li­chen Rege­lun­gen, öko­no­mi­schen Anrei­zen oder der Gestal­tung des öffent­li­chen Raums, sol­len Gesund­heits­ri­si­ken mini­miert wer­den. Ein klas­si­sches Bei­spiel ist das Rauch­ver­bot in öffent­li­chen Gebäu­den, das die Schad­stoff­ex­po­si­ti­on unab­hän­gig vom per­sön­li­chen Han­deln redu­ziert. Das Ziel ist es, die äuße­ren Rah­men­be­din­gun­gen so zu gestal­ten, dass eine gesun­de Lebens­wei­se für die gesam­te Bevöl­ke­rung erleich­tert wird.