Vermächtnis
Ein Vermächtnis ist eine letztwillige Verfügung, in der eine verstorbene Person einer bestimmten Person oder Institution einzelne Vermögenswerte wie Geld, Schmuck oder Immobilien zuwendet. Anders als beim Erbe wird der Vermächtnisnehmer nicht Gesamtrechtsnachfolger, sondern erhält lediglich den im Testament bestimmten Anspruch. Die Erben sind verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und den festgelegten Gegenstand herauszugeben. Das Vermächtnis ist im deutschen Erbrecht geregelt und dient der gezielten Weitergabe von Vermögenswerten.