Vermächtnis

Ein Ver­mächt­nis ist eine letzt­wil­li­ge Ver­fü­gung, in der eine ver­stor­be­ne Per­son einer bestimm­ten Per­son oder Insti­tu­ti­on ein­zel­ne Ver­mö­gens­wer­te wie Geld, Schmuck oder Immo­bi­li­en zuwen­det. Anders als beim Erbe wird der Ver­mächt­nis­neh­mer nicht Gesamt­rechts­nach­fol­ger, son­dern erhält ledig­lich den im Tes­ta­ment bestimm­ten Anspruch. Die Erben sind ver­pflich­tet, das Ver­mächt­nis zu erfül­len und den fest­ge­leg­ten Gegen­stand her­aus­zu­ge­ben. Das Ver­mächt­nis ist im deut­schen Erbrecht gere­gelt und dient der geziel­ten Wei­ter­ga­be von Ver­mö­gens­wer­ten.