Versammlungsverbote sind rechtliche Regelungen, die das Zusammenkommen von Menschen in größeren Gruppen untersagen. Sie dienen in der Regel dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere in Krisensituationen wie Naturkatastrophen oder Pandemien. Durch Versammlungsverbote sollen die Verbreitung von Krankheiten eingedämmt und potenzielle Gefahrensituationen vermieden werden. Die genauen Regelungen und Ausnahmen können je nach Land und Kontext variieren.

/
In einem wegweisenden Urteil vom 21. Juni 2023 (Aktenzeichen: BVerwG 1 C 34.21) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die während der Corona-Pandemie in Sachsen verhängten Versammlungsverbote unverhältnismäßig waren. Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17. April 2020 hatte grundsätzlich alle Veranstaltungen, Versammlungen und sonstigen Ansammlungen untersagt. Ausnahmen konnten nur durch den zuständigen Landkreis oder die zuständige kreisfreie…