Vertragsstrafe

Eine Ver­trags­stra­fe ist eine im Vor­aus ver­trag­lich ver­ein­bar­te Leis­tung, die ein Part­ner an den ande­ren zah­len muss, falls er bestimm­te Ver­pflich­tun­gen schuld­haft ver­letzt. Sie dient dazu, den Druck zur Ver­trags­treue zu erhö­hen und gleich­zei­tig die Abwick­lung von Scha­dens­er­satz­an­sprü­chen zu ver­ein­fa­chen, da der genaue Scha­den nicht ein­zeln nach­ge­wie­sen wer­den muss. Die Höhe der Stra­fe wird meist pau­schal fest­ge­legt, kann jedoch im Streit­fall durch ein Gericht auf ihre Ange­mes­sen­heit über­prüft wer­den.