Verwaltungsaufgaben

Ver­wal­tungs­auf­ga­ben umfas­sen alle Tätig­kei­ten, die der Pla­nung, Steue­rung und Orga­ni­sa­ti­on einer Insti­tu­ti­on oder eines Unter­neh­mens die­nen, um gesetz­te Zie­le effi­zi­ent zu errei­chen. Im öffent­li­chen Sek­tor bezie­hen sie sich pri­mär auf die Aus­füh­rung von Geset­zen sowie die Bereit­stel­lung staat­li­cher Dienst­leis­tun­gen für die Bür­ger, die soge­nann­te Daseins­vor­sor­ge. Ihr Zweck liegt dar­in, durch ord­nen­de, unter­stüt­zen­de und doku­men­tie­ren­de Maß­nah­men den rei­bungs­lo­sen Ablauf des Tages­ge­schäfts sowie die Ein­hal­tung recht­li­cher Rah­men­be­din­gun­gen sicher­zu­stel­len.


  • Der Betriebsratsvorsitzende: Ein Schlüsselspieler in der Arbeitnehmervertretung

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    Der Betriebsratsvorsitzende: Ein Schlüsselspieler in der Arbeitnehmervertretung

    Im Her­zen der betrieb­li­chen Mit­be­stim­mung steht eine Schlüs­sel­fi­gur: der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de. Die­se Rol­le ist weit mehr als eine admi­nis­tra­ti­ve Posi­ti­on; sie ist der Dreh- und Angel­punkt in der Ver­tre­tung der Arbeit­neh­mer­inter­es­sen. Mit einer Mischung aus recht­li­cher Sach­kennt­nis, diplo­ma­ti­schem Geschick und einem aus­ge­präg­ten Gerech­tig­keits­sinn gewähr­leis­tet der Betriebs­rats­vor­sit­zen­de, dass die Stim­men der Beleg­schaft nicht nur gehört, son­dern auch…