Vorzeitige Neuwahl

Eine vor­zei­ti­ge Neu­wahl bezeich­net die Wahl einer Volks­ver­tre­tung, die vor dem regu­lä­ren Ende der lau­fen­den Legis­la­tur­pe­ri­ode durch­ge­führt wird. Dies geschieht in der Regel infol­ge einer vor­zei­ti­gen Auf­lö­sung des Par­la­ments, bei­spiels­wei­se wenn eine Regie­rung kei­ne sta­bi­le par­la­men­ta­ri­sche Mehr­heit mehr besitzt. In Deutsch­land kann der Bun­des­kanz­ler hier­für die Ver­trau­ens­fra­ge stel­len, wor­auf­hin der Bun­des­prä­si­dent nach einer Wahl­nie­der­la­ge des Kanz­lers den Bun­des­tag auf­lö­sen und Neu­wah­len anset­zen kann. Ziel die­ses Instru­ments ist es, durch ein neu­es Wäh­ler­vo­tum kla­re poli­ti­sche Ver­hält­nis­se und eine hand­lungs­fä­hi­ge Regie­rung wie­der­her­zu­stel­len.