Wah der Schwerbehindertenvertretung
Die Wahl der Schwerbehindertenvertretung bezeichnet den Prozess, bei dem die Vertretung der Interessen von schwerbehinderten Menschen in einem Unternehmen oder einer Behörde gewählt wird. Die Wahl findet in der Regel alle vier Jahre statt und wird von den schwerbehinderten Beschäftigten durchgeführt. Die gewählte Schwerbehindertenvertretung hat die Aufgabe, die Belange und Rechte der schwerbehinderten Mitarbeiter zu vertreten und sich für ihre Integration und Gleichstellung einzusetzen.