Wah der Schwerbehindertenvertretung

Die Wahl der Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung bezeich­net den Pro­zess, bei dem die Ver­tre­tung der Inter­es­sen von schwer­be­hin­der­ten Men­schen in einem Unter­neh­men oder einer Behör­de gewählt wird. Die Wahl fin­det in der Regel alle vier Jah­re statt und wird von den schwer­be­hin­der­ten Beschäf­tig­ten durch­ge­führt. Die gewähl­te Schwer­be­hin­der­ten­ver­tre­tung hat die Auf­ga­be, die Belan­ge und Rech­te der schwer­be­hin­der­ten Mit­ar­bei­ter zu ver­tre­ten und sich für ihre Inte­gra­ti­on und Gleich­stel­lung ein­zu­set­zen.