Wahlberechtigte Arbeitnehmer sind alle Beschäftigten eines Betriebs, die dazu legitimiert sind, an der Wahl einer Arbeitnehmervertretung (wie dem Betriebsrat) aktiv teilzunehmen. Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz besitzen grundsätzlich alle Arbeitnehmer dieses aktive Wahlrecht, sofern sie am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Hierzu zählen neben den fest angestellten Voll- und Teilzeitkräften auch Leiharbeitnehmer, wenn diese bereits länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Leitende Angestellte sind hingegen in der Regel nicht zur Wahl des allgemeinen Betriebsrats berechtigt.

/
In vielen deutschen Unternehmen spielt der Betriebsrat eine entscheidende Rolle für die Vertretung der Interessen der Arbeitnehmer. Die Wahl eines Betriebsrats erfolgt gemäß den Anforderungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) und stellt sicher, dass Mitarbeiter mitbestimmen können. Doch wie genau läuft diese Wahl ab? Im Folgenden stellen wir Ihnen eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Wahl eines Betriebsrats vor.…