wahlberechtigte Arbeitnehmer

Wahl­be­rech­tig­te Arbeit­neh­mer sind alle Beschäf­tig­ten eines Betriebs, die dazu legi­ti­miert sind, an der Wahl einer Arbeit­neh­mer­ver­tre­tung (wie dem Betriebs­rat) aktiv teil­zu­neh­men. Gemäß dem Betriebs­ver­fas­sungs­ge­setz besit­zen grund­sätz­lich alle Arbeit­neh­mer die­ses akti­ve Wahl­recht, sofern sie am Wahl­tag das 18. Lebens­jahr voll­endet haben. Hier­zu zäh­len neben den fest ange­stell­ten Voll- und Teil­zeit­kräf­ten auch Leih­ar­beit­neh­mer, wenn die­se bereits län­ger als drei Mona­te im Betrieb ein­ge­setzt wer­den. Lei­ten­de Ange­stell­te sind hin­ge­gen in der Regel nicht zur Wahl des all­ge­mei­nen Betriebs­rats berech­tigt.


  • Betriebsratswahl in Deutschland: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

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    Betriebsratswahl in Deutschland: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

    In vie­len deut­schen Unter­neh­men spielt der Betriebs­rat eine ent­schei­den­de Rol­le für die Ver­tre­tung der Inter­es­sen der Arbeit­neh­mer. Die Wahl eines Betriebs­rats erfolgt gemäß den Anfor­de­run­gen des Betriebs­ver­fas­sungs­ge­set­zes (BetrVG) und stellt sicher, dass Mit­ar­bei­ter mit­be­stim­men kön­nen. Doch wie genau läuft die­se Wahl ab? Im Fol­gen­den stel­len wir Ihnen eine detail­lier­te Schritt-für-Schritt-Anlei­tung zur Wahl eines Betriebs­rats vor.…