Die Wahlberechtigung bezeichnet das formale Recht einer Person, an einer politischen Wahl teilzunehmen und ihre Stimme abzugeben. Man unterscheidet dabei zwischen dem aktiven Wahlrecht, also der Befugnis zu wählen, und dem passiven Wahlrecht, der Möglichkeit, selbst als Kandidat aufgestellt und gewählt zu werden. Um wahlberechtigt zu sein, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, wozu in der Regel die Staatsangehörigkeit, ein Mindestalter sowie ein fester Wohnsitz im Wahlgebiet gehören. Als fundamentales demokratisches Recht sichert sie die politische Mitbestimmung der Bürgerinnen und Bürger und legitimiert die staatliche Gewalt.

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