Wahlberechtigung

Die Wahl­be­rech­ti­gung bezeich­net das for­ma­le Recht einer Per­son, an einer poli­ti­schen Wahl teil­zu­neh­men und ihre Stim­me abzu­ge­ben. Man unter­schei­det dabei zwi­schen dem akti­ven Wahl­recht, also der Befug­nis zu wäh­len, und dem pas­si­ven Wahl­recht, der Mög­lich­keit, selbst als Kan­di­dat auf­ge­stellt und gewählt zu wer­den. Um wahl­be­rech­tigt zu sein, müs­sen bestimm­te gesetz­li­che Vor­aus­set­zun­gen erfüllt sein, wozu in der Regel die Staats­an­ge­hö­rig­keit, ein Min­dest­al­ter sowie ein fes­ter Wohn­sitz im Wahl­ge­biet gehö­ren. Als fun­da­men­ta­les demo­kra­ti­sches Recht sichert sie die poli­ti­sche Mit­be­stim­mung der Bür­ge­rin­nen und Bür­ger und legi­ti­miert die staat­li­che Gewalt.


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