Wahlbeteiligung

Die Wahl­be­tei­li­gung gibt den pro­zen­tua­len Anteil der wahl­be­rech­tig­ten Bür­ge­rin­nen und Bür­ger an, die bei einer Wahl tat­säch­lich ihre Stim­me abge­ge­ben haben. Sie dient als wich­ti­ger Indi­ka­tor für das poli­ti­sche Inter­es­se der Bevöl­ke­rung sowie für die Mobi­li­sie­rungs­kraft der Par­tei­en. Eine hohe Wahl­be­tei­li­gung gilt zudem als bedeu­tend für die demo­kra­ti­sche Legi­ti­ma­ti­on der gewähl­ten Volks­ver­tre­ter und Insti­tu­tio­nen. Berech­net wird die­ser Wert, indem die Anzahl der abge­ge­be­nen Stim­men ins Ver­hält­nis zur Gesamt­zahl aller Wahl­be­rech­tig­ten gesetzt wird.