Wahlhelfer

Wahl­hel­fer sind Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die ehren­amt­lich bei der Durch­füh­rung von Wah­len und Abstim­mun­gen mit­wir­ken, um einen rei­bungs­lo­sen und recht­mä­ßi­gen Ablauf zu garan­tie­ren. Zu ihren Auf­ga­ben gehö­ren die Aus­ga­be der Stimm­zet­tel, die Prü­fung der Wahl­be­rech­ti­gung sowie die anschlie­ßen­de Aus­zäh­lung der Stim­men im Wahl­lo­kal oder Brief­wahl­vor­stand. Die­ser Ein­satz ist ein wesent­li­cher Pfei­ler der Demo­kra­tie, da er Trans­pa­renz schafft und die direk­te Betei­li­gung der Bevöl­ke­rung am Wahl­pro­zess ermög­licht. In Deutsch­land kann grund­sätz­lich jeder Wahl­be­rech­tig­te zur Über­nah­me die­ses Amtes ver­pflich­tet wer­den, wobei für den Zeit­auf­wand meist eine klei­ne Auf­wands­ent­schä­di­gung gezahlt wird.