Wahlprüfung

Die Wahl­prü­fung ist ein recht­li­ches Ver­fah­ren, das die Gül­tig­keit einer Wahl sowie die recht­mä­ßi­ge Zusam­men­set­zung einer Volks­ver­tre­tung im Nach­hin­ein kon­trol­liert. Dabei wird unter­sucht, ob bei der Wahl­vor­be­rei­tung oder wäh­rend des Wahl­gangs Ver­stö­ße gegen gesetz­li­che Bestim­mun­gen vor­la­gen, die das Ergeb­nis maß­geb­lich beein­flusst haben könn­ten. In Deutsch­land ent­schei­det zunächst das gewähl­te Par­la­ment selbst über Ein­sprü­che, wobei eine end­gül­ti­ge Klä­rung durch das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mög­lich ist. Die­ses Instru­ment dient der Siche­rung der demo­kra­ti­schen Legi­ti­ma­ti­on und stellt sicher, dass der tat­säch­li­che Wäh­ler­wil­le kor­rekt umge­setzt wur­de.