Die Wahlprüfung ist ein rechtliches Verfahren, das die Gültigkeit einer Wahl sowie die rechtmäßige Zusammensetzung einer Volksvertretung im Nachhinein kontrolliert. Dabei wird untersucht, ob bei der Wahlvorbereitung oder während des Wahlgangs Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen vorlagen, die das Ergebnis maßgeblich beeinflusst haben könnten. In Deutschland entscheidet zunächst das gewählte Parlament selbst über Einsprüche, wobei eine endgültige Klärung durch das Bundesverfassungsgericht möglich ist. Dieses Instrument dient der Sicherung der demokratischen Legitimation und stellt sicher, dass der tatsächliche Wählerwille korrekt umgesetzt wurde.