Wahlprüfungsbeschwerde

Eine Wahl­prü­fungs­be­schwer­de ist ein Rechts­be­helf, mit dem die Gül­tig­keit einer Wahl zum Deut­schen Bun­des­tag oder zum Euro­päi­schen Par­la­ment ange­foch­ten wer­den kann. Sie wird beim Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt ein­ge­reicht, nach­dem der Bun­des­tag zuvor über einen Wahl­ein­spruch ent­schie­den hat. Das Gericht prüft in die­sem Ver­fah­ren, ob Wahl­feh­ler vor­la­gen, die Aus­wir­kun­gen auf die Zusam­men­set­zung des Par­la­ments haben könn­ten. Beschwer­de­be­rech­tigt sind unter ande­rem wahl­be­rech­tig­te Bür­ger, deren Ein­spruch abge­lehnt wur­de, sowie Frak­tio­nen oder eine Min­dest­an­zahl von Abge­ord­ne­ten.