Eine Wahlprüfungsbeschwerde ist ein Rechtsbehelf, mit dem die Gültigkeit einer Wahl zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament angefochten werden kann. Sie wird beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, nachdem der Bundestag zuvor über einen Wahleinspruch entschieden hat. Das Gericht prüft in diesem Verfahren, ob Wahlfehler vorlagen, die Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Parlaments haben könnten. Beschwerdeberechtigt sind unter anderem wahlberechtigte Bürger, deren Einspruch abgelehnt wurde, sowie Fraktionen oder eine Mindestanzahl von Abgeordneten.