Das Urteil zur Wahlreform in Hessen bezieht sich auf eine Entscheidung des Hessischen Staatsgerichtshofs, die wesentliche Teile der geplanten Neuregelung des Landtagswahlrechts für verfassungswidrig erklärte. Die Richter beanstandeten vor allem die geplante Deckelung von Ausgleichsmandaten, da diese die Erfolgswertgleichheit der Stimmen und das Prinzip der Verhältniswahl verletzte. Ziel der damaligen Landesregierung war es, die Vergrößerung des Landtags zu begrenzen, doch laut Gericht darf dies nicht zulasten einer fairen Repräsentation des Wählerwillens geschehen. Infolgedessen musste das Gesetz angepasst werden, um sicherzustellen, dass die Sitzverteilung im Parlament weiterhin präzise dem Zweitstimmenergebnis entspricht.
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März 2026 fand unter außergewöhnlichen juristischen und politischen Vorzeichen statt