Wahlvorstand
Ein Wahlvorstand ist eine Gruppe von Personen, die in Betrieben für die Organisation und Durchführung von Betriebsratswahlen zuständig ist. Er wird entweder vom Betriebsrat oder, wenn kein Betriebsrat besteht, auf einer Betriebsversammlung gewählt. Der Wahlvorstand sorgt dafür, dass die Wahlen rechtlich korrekt ablaufen und das Wahlverfahren eingehalten wird.