Wahlvorstand

Ein Wahl­vor­stand ist eine Grup­pe von Per­so­nen, die in Betrie­ben für die Orga­ni­sa­ti­on und Durch­füh­rung von Betriebs­rats­wah­len zustän­dig ist. Er wird ent­we­der vom Betriebs­rat oder, wenn kein Betriebs­rat besteht, auf einer Betriebs­ver­samm­lung gewählt. Der Wahl­vor­stand sorgt dafür, dass die Wah­len recht­lich kor­rekt ablau­fen und das Wahl­ver­fah­ren ein­ge­hal­ten wird.