Wahlvorstand bestellen

Die Bestel­lung eines Wahl­vor­stands ist der ers­te und ent­schei­den­de Schritt zur Durch­füh­rung einer Betriebs­rats­wahl. Der Wahl­vor­stand ist für die ord­nungs­ge­mä­ße Vor­be­rei­tung und Durch­füh­rung der Wahl ver­ant­wort­lich, ein­schließ­lich der Erstel­lung der Wäh­ler­lis­te, der Fest­le­gung des Wahl­ter­mins und der Aus­zäh­lung der Stim­men. Sei­ne Mit­glie­der wer­den ent­we­der vom bestehen­den Betriebs­rat oder durch eine Betriebs­ver­samm­lung bestellt. Eine kor­rek­te Bestel­lung des Wahl­vor­stands ist grund­le­gend für die Recht­mä­ßig­keit der gesam­ten Betriebs­rats­wahl.