Wahlzeitraum

Der Wahl­zeit­raum defi­niert die fest­ge­setz­te Zeit­span­ne, inner­halb derer wahl­be­rech­tig­te Per­so­nen ihre Stim­me für eine Wahl abge­ben kön­nen. Er beginnt mit dem ers­ten mög­li­chen Zeit­punkt der Stimm­ab­ga­be, etwa durch Brief­wahl oder die vor­zei­ti­ge Öff­nung von Wahl­lo­ka­len, und endet mit dem offi­zi­el­len Wahl­schluss am Wahl­tag. Ins­be­son­de­re bei Online-Wah­len oder Betriebs­rats­wah­len erstreckt sich die­ser Zeit­raum oft über meh­re­re Tage oder Wochen, um eine mög­lichst hohe Wahl­be­tei­li­gung zu gewähr­leis­ten. Er ist dabei klar von der Wahl­pe­ri­ode abzu­gren­zen, wel­che die gesam­te Dau­er der anschlie­ßen­den Amts­zeit beschreibt.


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