Wehrdienst

Wehr­dienst ist der Dienst an der Waf­fe in der Bun­des­wehr zur Lan­des- und Bünd­nis­ver­tei­di­gung. Er umfasst die Ableis­tung der Grund­aus­bil­dung sowie die Erfül­lung von Wehr­pflicht und frei­wil­li­gem Wehr­dienst. Ziel des Wehr­diens­tes ist es, die Ein­satz­be­reit­schaft und Ver­tei­di­gungs­fä­hig­keit Deutsch­lands zu gewähr­leis­ten. Der Wehr­dienst wird durch das Wehr­dienst­ge­setz gere­gelt und ist ein zen­tra­les Ele­ment der natio­na­len Sicher­heits­stra­te­gie.