Wehrpflicht

Die Wehr­pflicht bezeich­net die gesetz­li­che Ver­pflich­tung von Staats­bür­gern, für einen fest­ge­leg­ten Zeit­raum Dienst in den natio­na­len Streit­kräf­ten zu leis­ten. Sie dient pri­mär dazu, die per­so­nel­le Stär­ke der Armee für die Lan­des­ver­tei­di­gung sicher­zu­stel­len und betrifft in vie­len Län­dern tra­di­tio­nell männ­li­che Bür­ger ab einem bestimm­ten Alter. In demo­kra­ti­schen Rechts­staa­ten besteht häu­fig die Mög­lich­keit, den Dienst an der Waf­fe aus Gewis­sens­grün­den zu ver­wei­gern und statt­des­sen einen zivi­len Ersatz­dienst zu absol­vie­ren. In Deutsch­land ist die Wehr­pflicht seit 2011 aus­ge­setzt, bleibt jedoch im Grund­ge­setz ver­an­kert und kann im Span­nungs- oder Ver­tei­di­gungs­fall jeder­zeit reak­ti­viert wer­den.