Werbeverbot

Unter einem Wer­be­ver­bot ver­steht man die gesetz­li­che Unter­sa­gung oder star­ke Ein­schrän­kung von Wer­be­maß­nah­men für bestimm­te Pro­duk­te, Dienst­leis­tun­gen oder Berufs­grup­pen. Es dient pri­mär dem Schutz der öffent­li­chen Gesund­heit, dem Jugend­schutz oder der Ein­hal­tung ethi­scher Stan­dards inner­halb der Gesell­schaft. Klas­si­sche Anwen­dungs­be­rei­che sind gesund­heits­ge­fähr­den­de Güter wie Tabak und Alko­hol sowie ver­schrei­bungs­pflich­ti­ge Medi­ka­men­te oder Glücks­spiel. Durch die­se Regu­lie­rung soll ver­hin­dert wer­den, dass Ver­brau­cher durch geziel­te Mar­ke­ting­maß­nah­men zu gesund­heits­schäd­li­chem oder ris­kan­tem Ver­hal­ten ani­miert wer­den.


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    Als erste Hauptstadt weltweit: Amsterdam verbietet Werbung für Fleisch und fossile Energien

    Amsterdam erlässt als erste Hauptstadt ein Werbeverbot für Fleisch & fossile Brennstoffe. Erfahren Sie alles über Hintergründe, Rechtliches & Signalwirkung.

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    BGH-Urteil zur „klimaneutralen“ Werbung: Präzision statt Irreführung

    Stell dir vor, du greifst im Super­markt zu dei­nen Lieb­lings­sü­ßig­kei­ten und siehst auf der Ver­pa­ckung den Begriff „kli­ma­neu­tral“. Du fühlst dich gut, denn du denkst, du trägst etwas zum Kli­ma­schutz bei. Doch ganz so ein­fach ist das nicht. Der Bun­des­ge­richts­hof (BGH) hat kürz­lich ein weg­wei­sen­des Urteil gefällt, das dem Süß­wa­ren­her­stel­ler Kat­jes ver­bie­tet, ohne wei­te­re Erläu­te­run­gen…