Das Widerstandsrecht ist das Recht der Bürger, sich gegen staatliche Maßnahmen oder die Ausübung von Staatsgewalt zu wehren, wenn diese die bestehende verfassungsmäßige Ordnung beseitigen will. In Deutschland ist dieses Recht in Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes verankert und dient als letztes Mittel zum Schutz der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Es darf jedoch nur dann ausgeübt werden, wenn alle anderen rechtlichen Mittel wie Klagen oder Appelle an die Polizei keine Abhilfe mehr versprechen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Freiheit der Bürger auch im Falle eines tyrannischen Umsturzes oder Staatsversagens verteidigt werden kann.

/
Fachliche Analyse von Fallerslebens „Eisen bricht die Not“: Vom revolutionären Vormärz über musikalische Adaptionen bis zur modernen Rezeptionsgeschichte.